Im Jahre 1523 verlegte Pfalzgraf Ottheinrich von Pfalz-Neuburg mit "Bewilligung des Kaisers" das Landgericht von Graisbach nach Monheim. Zum Oberamtsverwalter und Landrichter avanciert, ließ der Fürst sein bescheidenes Haus im Nordosten der Monheimer Innenstadt zu einem repräsentativen Schloss umbauen, das von 1879 bis 1957 als Amtsgericht diente.