Für Ihr Elektroauto stehen Ihnen neben den Standardparklplätzen auch eine E-Auto- Ladestation mit zwei Ladepunkten über den sogenannten Ladeverbund Plus zur Verfügung.
Ganzjährige Parkgebühren fallen in den Seezentren Schlungenhof, Muhr am See, Wald, dem Surfzentrum Schlungenhof, der Vogelinsel und an den Freizeitanlagen in Mörsach und Gern für Personenkraftwagen, Anhänger und Wohnmobile von Montag bis Sonntag, von 8:00 bis 18:00 Uhr an:
- Mindestgebühr 1 Stunde 1,50 Euro
- 2 Stunden 2,00 Euro
- 3 Stunden 2,50 Euro
- Tagesparkschein 5,00 Euro
- Wochenparkschein 20,00 Euro
Sie können die Parkgebühren am Altmühlsee auch bequem mit dem Handy per SMS oder mit der App entrichten. Die Handhabung entnehmen Sie bitte den Informationen direkt auf den Parkscheinautomaten. Parkscheine per SMS oder App gelten nicht am Brombachsee.
Folgende Dauerparkberechtigungen können Sie in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Altmühlsee erwerben, Tel.-Nr. 09831/508-191 oder per E-Mail: info@altmuehlsee.de
- Dauerparkberechtigung für den Altmühlsee für das ganze Kalenderjahr 100,00 EUR,
- Dauerparkberechtigung für den Altmühl- und Brombachsee 160,00 EUR
- Wochenparkschein für den Altmühlsee 20,00 EUR
Schwerbehinderte mit einem Parkausweis und dem Merkzeichen "aG oder Bl" sowie Reisebusse parken gebührenfrei.
Achtung: Die Erhebung der Parkgebühren wird überwacht!
Nähere Informationen erteilt der Zweckverband Altmühlsee unter der Telefon-Nummer: 09831/508-195.